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über uns
Die Regionalverwaltung der Marken wurde im Jhar 1970 gegründet, in der Absicht die Regionen Italiens von Gewalt Roms zu dezentralisieren. Sie entfalten eine Reihe von gesetzgebenen, verwaltenden und exekutive Tåtigkeiten. Seine seit 1971 geltenden Verfassungsurkunde gibt ihr Autonomie und Gewalten gemåß der italienischen Verfassungsurkunde.

Die Giunta Regionale
Die Regionalverwaltung wird von der Giunta Regionale Regionalausschuß verwalten die aus eienm gewåhlten Pråsident und acht Assessoren bestehet die fòr besondere Sachgebiete verantwortlich sind.

  • die Regionalgesetzentwürfe und Vorschriften dem Consiglio Regionale vorweisen
  • die Beschlüsse des Consiglio Regionale ausführen
  • die Regionalbillanz und das Regionalprogramm aufstellen
  • die Tåtigkeiten der besonderen Sachgebiete koordinieren


  • Der Consiglio Regionale
    Der Consiglio Regionale (Regionalrat) besteht aus gewåhlten Beratern, die den Pråsident des Consiglio ernennen. Der Consiglio Regionale muß:

  • den Pråsident der Regionalverwaltung und die Mitglieder der Guiunta Regionale (s.o.) ernennen
  • regionale Gesetze beschließen
  • politischen, sozialen und wirtschaftlichen Regionalenlinien beschließen
  • Gesetze für das Italienische Nationalparlament vorschlagen
  • Regionalbilanz zustimmen
  • Regionalen Entwicklungsplåne zustimmen
  • die Mitglieder der Commissioni Regionali Permanenti* (permanente Regionalkommissionen) ernennen


  • eingesetzte in Erwågung zu ziehen so wie Vorschiage regionaler Gesetze zu ausarbeiten.



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